Unterschriftenliste
 
    
 

 
Der Offene Brief als Word-Dokument zum Download
 
 

Sehr geehrte Frau Özkan,

zu Ihrer Wahl zur Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration des Landes Niedersachsen möchten wir nachträglich herzlich gratulieren. Ausdrücklich begrüßen wir, dass in Ihrer Ernennung deutlich wird, dass ein Migrationshintergrund in Deutschland kein Hindernis auf dem Weg in staatstragende politische Ämter ist.

In Ihrer Funktion als Ministerin sind Sie an die in unserem Grundgesetz formulierte Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO) gebunden und mithin auch an deren Grundprinzipien, unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Da Sie sich öffentlich als gläubige Muslimin erklärt haben (und dies durch den Gottesbezug Ihrer Eidesformel unterstrichen haben), sehen wir Sie allerdings in der Verantwortung, Stellung zu Fragen nach Ihrem persönlichen Verhältnis zum Islam zu beziehen.

Wenn Sie sich als gläubige Muslimin sehen, glauben Sie somit an einen Propheten Mohammed und daran, dass der Koran das unmittelbare Wort Allahs ist, so wie es im Koran selber steht sowie in allen gängigen Definitionen als Merkmal des Islam beschrieben wird? Teilen Sie auch die islamische Auffassung, nach der Mohammed und seine Urgemeinde als Vorbild betrachtet werden sollen?

Wenn Sie diese Grundauffassungen teilen, dann stehen Sie aus unserer Perspektive leider in mehreren Punkten in Konflikt zur Verfassung der Bundesrepublik, zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung und zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Im Folgenden werden wir einige Wertvorstellungen und Handlungsanweisungen der schriftlichen Quellen des islamischen Glaubens aufzeigen, die mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unvereinbar sind. Wir beziehen uns dabei bewusst soweit wie möglich auf Originalquellen, die jedermann jederzeit zur Verfügung stehen, z.B. im Internet.

Anzumerken ist, dass auch aus anderen Hintergründen heraus menschenrechtswidrige Haltungen und Handlungen existieren. Aber der Islam ist die einzige, auf zentrale Schriften festgelegte Weltanschauung / Religion, die in solch starkem Widerspruch zu den Allgemeinen Menschenrechten steht und gleichzeitig weltweit eine solch große Zahl von Anhängern hat. Auch wenn ein Teil der Muslime sich unproblematisch verhält, so grenzen sich leider zu wenige klar von den problematischen Inhalten der Schriften ab.


Die schriftlichen Quellen des Islam


Der Koran gilt in der arabischen Fassung als unmittelbares, unverfälschtes Wort Allahs, welches Mohammed durch den Erzengel Gabriel (arab. Djibril) eingegeben wurde und welches den Menschen als Rechtleitung dienen soll. Dem islamischen Glauben zufolge ist der Koran das unverfälschte und direkte Wort Allahs1. Entsprechend erfährt der Koran höchste Wertschätzung und wird durch Rezitation in seiner arabischen Originalform verehrt. Der Koran gilt also als perfektes Wort zur Rechtleitung der Menschen, was u.a. Sure 6, 38 verlangt, die besagt, dass "in der Schrift (in der alles, was ist und sein wird, verzeichnet ist) nichts übergangen"2 sei.

Die Sunna ist neben dem Koran die zweite wichtige Grundlage des Islam, welche von den verschiedenen islamischen Richtungen und Schulen anerkannt wird. Sie ist eine Sammlung von Berichten über Handlungen und Worte des Propheten Mohammeds, ferner von Beschreibungen von Eigenschaften und von biographischen Daten.3
Die Bedeutung Mohammeds innerhalb des Islam ergibt sich direkt aus dem Koran. Dieser besagt in mehreren Suren, die Gläubigen sollten Mohammed gehorchen, seinen Weisungen Folge leisten und sich an seinem Verhalten ein Beispiel nehmen. Seine Autorität wird unterstrichen durch Koranverse wie: „Wenn einer dem Gesandten gehorcht, gehorcht er (damit) Allah.“4


Politische Programmatik des Islam


Während im Christentum der Religionsgründer keine politische Funktion inne gehabt hat und mit „Gebt also, was des Kaisers ist, dem Kaiser, und was Gottes ist, Gott!“5 zitiert wird – eine Trennung von Sakralem und Profanem also von Beginn an angelegt ist – verhält es sich im Islam grundsätzlich anders.

Der Religionsgründer Mohammed war auf dem Höhepunkt seiner Macht in sämtlichen religiösen und weltlichen Fragen letzte Entscheidungsinstanz unterhalb Allahs. Er entschied über Fragen aller Lebensbereiche, von Ehestreitigkeiten über Erlasse von Gemeindeordnungen bis hin zur Befehligung von militärischen Aktionen. Als zentrale Führungsfigur besaß er also Autorität in judikativen, legislativen und exekutiven Entscheidungen nach heutigem staatsrechtlichem Verständnis6. Entsprechend finden sich in Koran und Sunna Aussagen über sämtliche Bereiche des Lebens. Neben religiösen Inhalten finden sich also auch Regelungen über rechtliche oder politische Fragen. So werden Aussagen getroffen, die nach säkularem Verständnis öffentlich-rechtliche, privatrechtliche und sogar verfassungsrechtliche Fragen behandeln.


In logischer Konsequenz entwickelte sich ein explizit islamisches Recht, die sog. Scharia. Es ist dadurch gekennzeichnet, dass islamische Gelehrte auf der Basis einer Interpretation von Koran und Sunna und unter Zuhilfenahme von Analogien, Traditionen sowie eigenen Urteilen einen Konsens formulieren. Die Scharia spielt bis heute in vielen Ländern und zum Teil auch in islamischen Communities im Westen eine wichtige Rolle.


Wertvorstellungen und Anleitungen in Koran und Sunna, die in Konflikt zu den Allgemeinen Menschenrechten stehen


Feindbild „Unglauben“

Bereits nach einer kurzen Einleitung von 5 Sätzen geht der Koran ausführlich auf Nichtmuslime, die sog. Ungläubigen ein, wertet sie ab und verspricht schwere Strafen durch Allah.7 Ihnen werden im Koran viele Rechte abgesprochen und sie werden als minderwertig betrachtet: "Als die schlimmsten Tiere (dawaabb) gelten bei Allah die tauben und stummen, [Ungläubigen] die keinen Verstand haben."8, "[Ungläubige] die Allah verflucht hat, und auf die er zornig ist, und aus denen er Affen und Schweine gemacht hat, und die den Götzen dienten."9

Die Freundschaft zwischen Muslimen und Juden oder Christen wird abgelehnt und schwere Konsequenzen werden angedroht: "Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden! Sie sind untereinander Freunde (aber nicht mit euch). Wenn einer von euch sich ihnen anschließt, gehört er zu ihnen (und nicht mehr zu der Gemeinschaft der Gläubigen)10", "Der Versuch, (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen, wiegt schwerer als Töten"11.

Die Programmatik des Kampfes gegen die Ungläubigen durchzieht den gesamten Koran: "Und tötet sie, wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt"12, "Wenn ihr (auf einem Feldzug) mit den Ungläubigen zusammentrefft, dann haut (ihnen mit dem Schwert) auf den Nacken!"13, "... tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf"14, "Sie möchten gern, ihr wäret ungläubig, so wie sie (selber) ungläubig sind, damit ihr (alle) gleich wäret. Nehmt euch daher niemand von ihnen zu Freunden, solange sie nicht (ihrerseits) um Allahs willen auswandern! Und wenn sie sich abwenden (und eurer Aufforderung zum Glauben kein Gehör schenken), dann greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie findet"15.

An mehreren Stellen im Koran wird den Muslimen aufgetragen, den Islam weltweit zu verbreiten auch, mit dem Mittel der Gewalt:16 "Und kämpft gegen sie, bis niemand (mehr) versucht, (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen, und bis nur noch Allah verehrt wird!"17.

Dabei wird das Märtyrertum begründet auf das sich bis heute militante Muslime beziehen: "Und denen, die um Allahs willen getötet werden, wird er ihre Werke nicht fehlgehen lassen. Er wird sie (...) ins Paradies eingehen lassen"18. Jegliche persönliche Verantwortung am Töten von Ungläubigen wird den Muslimen genommen: "Und nicht ihr habt sie getötet, sondern Allah. Und nicht du hast jenen Wurf ausgeführt, sondern Allah"19.

Schließlich wird das Verlassen des Islam unter Todesstrafe gestellt, was sich auch in der Gesetzgebung einiger islamischer Staaten widerspiegelt (s.u.). In der Sunna wird Mohammed zitiert mit: „Wer seine Religion wechselt, den tötet!“20, "Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist"21.

Den islamischen Quellen Koran und Sunna zufolge hat sich Mohammed dem entsprechend verhalten. Er hat Raubzüge durchgeführt, Karawanen überfallen und Gemeinschaften, die sich ihm nicht anschließen wollten, aus ihren angestammten Wohnsiedlungen vertrieben und schließlich mit militärischen Mitteln das Herrschaftsgebiet des Islam vergrößert. Als Höhepunkt dieser Handlungen wurden unter Mohammeds Aufsicht im Jahr 627 auf dem Marktplatz von Medina 400-900 jüdische Männer des Stammes Banu Quraiza, die sich nach einer Belagerung ergeben hatten, öffentlich enthauptet, während ihre Frauen und Kinder versklavt wurden22. Bezüge auf militärische Kämpfe der Urgemeinde um Mohammed durchziehen den gesamten Koran - in Form von Kampfanweisungen, Berichte über Siege, wie mit Beute umzugehen ist etc.


Schlechterstellung der Frauen

Der Koran legt eine Vormachtstellung des Mannes fest, Männern und Frauen werden nicht dieselben Rechte zugesprochen: "die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen"23. In einigen Bereichen, wie z.B. dem Erbrecht, formuliert der Koran für Frauen explizit stark eingeschränkte Rechte24. Die Zeugenaussage eines Mannes wiegt im Koran die Aussagen zweier Frauen auf25. Der Koran enthält Verse, die ein sexuelles Verfügungsrecht von Männern über ihre Ehefrauen nahelegen26 und erteilt den Männern ein Züchtigungsrecht: "Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie!"27. Entsprechende Inhalte finden sich auch in der Sunna28. Die Herrschaft des Mannes wird durch die Möglichkeit einer Heirat sehr junger Frauen bzw. Mädchen verstärkt. Mohammed gibt dafür als Prophet durch die Heirat von Aischa ein Beispiel welche nach einigen Überlieferungen der Sunna zum Zeitpunkt der Hochzeit sechs, zum Zeitpunkt des Ehevollzugs neun Jahre alt war29. Nur wenige islamische Gelehrte haben nach den Islamwissenschaftlerinnen Schirrmacher und Spuler-Stegemann die Korrektheit dieser Altersangaben bezweifelt30. Hinzu kommend gibt der Koran Männern die Möglichkeit zur Polygynie ("Und wenn ihr fürchtet, (so viele) nicht gerecht zu behandeln, dann (nur) eine, oder was ihr (an Sklavinnen) besitzt!")31 ohne Frauen entsprechend die Polyandrie zu gestatten.


Körper- und Todesstrafen

Entgegen dem in der Verfassung und den Menschenrechten garantierten Recht auf körperliche Unversehrtheit finden sich im Koran zahlreiche Stellen, in denen für bestimmte Vergehen Körperstrafen bis hin zur Todesstrafe vorgeschrieben werden: "Wenn ein Mann oder eine Frau einen Diebstahl begangen hat, dann haut ihnen die Hand ab!"32. Unzucht soll mit 100 Peitschenhieben in Anwesenheit anderer Gläubiger geahndet werden, dabei soll man sich nicht von Mitleid ergreifen lassen, wenn man an Allah glaubt33. Ein Vorwurf gegen Frauen wegen Ehebruchs, so nicht von vier Zeugen bestätigt, wird mit 80 Peitschenhieben34 bestraft. Auf Totschlag soll mit Vergeltung reagiert werden: „ein Freier für einen Freien, ein Sklave für einen Sklaven und ein weibliches Wesen für ein weibliches Wesen“35. Ehebruch hat Mohammed der Sunna zufolge mit Steinigung bestraft36.



Islamisches Recht in der Gesetzgebung weltweit


Konsequent folgt das islamische Recht, die Scharia, den Vorgaben von Koran und Sunna. Muslimische Frauen dürfen keine Nicht-Muslime heiraten; die Scharia schreibt bei Ehebruch Steinigung bis zum Tode vor; Amputation der Hände bei Diebstahl; Kreuzigung für den, der Unruhe stiftet; Homosexuelle und Apostaten gehören hingerichtet37.
In vielen muslimischen Staaten findet die Scharia Anwendung. In Iran, Saudi-Arabien, Nigeria und Sudan werden Körperstrafen wie Amputationen, Auspeitschen oder Steinigung verhängt38, in Pakistan wurden 1979 Ehebruch und Unzucht unter Todesstrafe gestellt39, in mehreren Staaten ist die Todesstrafe für die Abkehr vom Islam vorgesehen40. In vielen islamischen Staaten steht Homosexualität unter Strafe: im Iran, in Jemen und Saudi-Arabien kann Homosexualität mit dem Tod bestraft werden41. In den meisten muslimischen Ländern sind Polygamie, Kinderheirat und Scheidung durch Verstoßung gesetzlich zulässig42.


Kairoer Erklärung der Menschenrechte43

Im August 1990 hat die aus 57 Staaten bestehende Organisation der Islamischen Konferenz die sogenannte Kairoer Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Diese steht in bewusstem Gegensatz zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen mit 48 Stimmen angenommen).

Die Kairoer Erkärung enthält keine Erklärung zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen und ebenso wenig ein Recht auf freie Wahl der Religion. Sie stellt im Gegenteil die Menschenrechte unter den Vorbehalt der Scharia wie folgende Beispiele illustrieren:Nach Artikel 2 a) der Kairoer Erklärung der Menschenrechte ist es verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt. Artikel 2 d) garantiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen und es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt.Artikel 7 besagt: "Eltern [..] haben das Recht, für ihre Kinder die Erziehung zu wählen, die sie wollen, vorausgesetzt [..] daß die Erziehung mit den ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmt".Artikel 12 lautet: "Wer verfolgt wird, kann in einem anderen Land um Asyl ersuchen. Das Zufluchtsland garantiert seinen Schutz, bis er sich in Sicherheit befindet, es sei denn, sein Asyl beruht auf einer Tat, die nach der Scharia ein Verbrechen darstellt".

Artikel 19 d) besagt: "Über Verbrechen oder Strafen wird ausschließlich nach den Bestimmungen der Scharia entschieden".

Artikel 22 a) erteilt jedem Mensch "das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt".

Die Organisation der Islamischen Konferenz, die diese extrem beschnittenen Menschenrechte formuliert und verabschiedet hat, ist leider kein unbedeutender Verband radikaler Prediger sondern der Zusammenschluss von 57 muslimischen Staaten. Verabschiedet wurden diese extrem beschnittenen „Menschenrechte“ von 45 ihrer Außenminister. Die OIC ist innerhalb der UN der einzige Staatenbund, der sich nach Religionszugehörigkeit gebildet hat, was die politische Relevanz des Islam weiter unterstreicht.

Scharia in Großbritannien

In Großbritannien arbeiten heute bereits etwa 90 Scharia-Gerichte. Sie wenden islamisches Recht an, um häusliche, familiäre und geschäftliche Streitfälle zu lösen. Prinzipiell dürfen diese Gerichte nur in Einklang mit geltendem britischen Recht urteilen, aber ihre Urteile sind rechtlich bindend44. Dabei bedroht die pure Existenz der Scharia-Gerichte die Rechte und Freiheiten von Individuen und die Vorstellung von einem Rechtssystem, das auf Gesetzen beruht, die von gewählten Volksvertretern beschlossen wurden45.




Sehr geehrte Frau Özkan,

sicherlich stören Sie sich auch an den menschenrechtswidrigen Inhalten der schriftlichen Quellen des Islam. Als Muslimin und insbesondere als Ministerin, die der FDGO und den Allgemeinen Menschenrechten verpflichtet ist, fragen wir Sie:

Wie stehen Sie als gläubige Muslimin zum Koran, der sich selbst als gottgegeben und unfehlbar bezeichnet und von Muslimen verehrt wird, der aber in vielen Aspekten in Konflikt zu den Menschenrechten steht?
Wie stehen Sie als Muslimin zu Mohammed, der vom Koran als Gesandter Allahs und als Vorbild für alle gläubigen Muslime bezeichnet wird, der jedoch totalitär und menschenrechtswidrig gehandelt hat?
Und wie stehen Sie als muslimische Politikerin in einer demokratischen Gesellschaft dem politischen Anspruch des Islam gegenüber, der in der Herrschaft Mohammeds seinen Ursprung hat und sich bis in die Gegenwart im islamischen Recht ausdrückt?


Mit der freundlichen Bitte um Beantwortung dieser Fragen verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen,


Egino Schwelb



1Koran, Sure 3, 7; 43, 4 Im Folgenden verwenden wir die Übersetzung von Rudi Paret, welche unter Islamwissenschaftlern als die philologisch am besten begründete gilt (vgl. Beck 2004). Als Quelle verschiedener Übersetzungen im direkten Vergleich nutzen wir: www.koransuren.de

2Koran, Sure 6, 38 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

3Vgl. Tworuschka, Monika: Grundwissen Islam. Religion, Politik, Gesellschaft. Münster: Aschendorff Verlag, 2003, S. 131

4Koran, Sure 4, 80 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

5 Bibel, Mattäus 22, 21

6Vgl. Khoury, Adel Theodor: Was sagt der Koran zum Heiligen Krieg?. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus, 2. Auflage 2007, S. 81;
siehe auch: Karsh, Efraim: Imperialismus im Namen Allahs. Von Muhammad bis Osama Bin Laden. München: Deutsche Verlags-Anstalt, 2007, S. 20-37;
siehe auch: Spuler-Stegemann, Ursula: Die 101 wichtigsten Fragen. Islam. München: Verlag C.H. Beck, 2007, S. 17-22

7Koran, Sure 6, 7-24 www.koransuren.de

8Koran, Sure 8,22 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

9Koran, Sure 5,60 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

10Koran, Sure 5, 51 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

11Koran, 2, 217sowie 2, 191Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

12Koran, Sure 2,191 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

13Koran, Sure 47,4-5 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

14Koran, Sure 9,5 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

15Koran, 4, 89 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

16vgl. Koran , Sure 4, 104 und Sure 5, 33 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

17Koran, Sure 2,193 sowie 8,39 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

18Koran Sure 47,4-6 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

19Koran Sure 8,17 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

20Al-Buhari, zitiert nach Khoury, Adel Theodor/Hagemann, Ludwig/Heine, Peter: Islam-Lexikon A-Z. Geschichten - Ideen - Gestalten. Freiburg: Verlag Herder, 2006, S. 18

21Koran, Sure 3,110 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

22"Überliefert wurden diese Ereignisse in der Prophetenbiographie (sira) des Ibn Ishaq, in der maghazi-Literatur, in der Koranexegese (tafsir) und in Hadithen [...] Im Koran behandelt die Sure 33, Vers 22 bis 27 die Vernichtung der Banu Quraiza." (Wikipedia) Banu Quraiza." (Wikipedia) http://de.wikipedia.org/wiki/Banu_Quraiza
vgl.: Ibn Ishaq: Das Leben des Propheten. Aus dem Arabischen von Gernot Rotter. Kandern: Spohr Verlag 2004; Krämer, Gudrun: Geschichte des Islam. München: Verlag C.H. Beck, 2005; Raddatz, Hans-Peter: Von Gott zu Allah?. Christentum und Islam in der liberalen Fortschrittsgesellschaft. München: Herbig Verlag. 2. überarbeitete Auflage 2001

23vgl. Koran, Sure 2, 228 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

24vgl. Koran, Sure 4, 11 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

25Koran, Sure 2, 282 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de; vgl. auch Schirrmacher, Christine/Spuler-Stegemann, Ursula: Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte im Islam. München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2006 S. 47 ff.

26Koran, Sure 2, 223 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

27Koran, Sure 4, 34 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

28Siehe Schirrmacher, Christine/Spuler-Stegemann, Ursula: Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte im Islam. München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2006

29Hadith 806 http://hadith.al-islam.com/bayan/display.asp?Lang=ger&ID=806

30Schirrmacher, Christine/Spuler-Stegemann, Ursula: Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte im Islam. München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2006, S. 138 f.

31Koran, Sure 4, 3 Übersetzung Rudi Paret, siehe auch Übersetzung der Kairoer Universität al-Azhar www.koransuren.de; vgl. auch Schirrmacher, Christine/Spuler-Stegemann, Ursula: Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte im Islam. München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2006, S. 134-136

32Koran, Sure 5, 38 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

33vgl. Koran, Sure 24, 2 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

34 vgl. Koran, Sure 24, 4 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

35 Koran, Sure 2, 178 Übersetzung Rudi Paret, www.koransuren.de

36 Al Buhari, Sahih: Nachrichten von Taten und Aussprüchen des Propheten Mohammed. Stuttgart: Reclam, 1991, S. 451-454

37 Ibn Warraq, In: "Die Welt" 15. März 2010 http://www.welt.de/die-welt/debatte/article6777055/Lust-auf-Scharia.html siehe auch http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schari%E2%80%99a&stable=1

38Spuler-Stegemann, Ursula: Die 101 wichtigsten Fragen. Islam. München: Verlag C.H. Beck, 2007, S. 96

39Schirrmacher, Christine/Spuler-Stegemann, Ursula: Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte im Islam. München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2006, S. 252

40vgl. Amnesty International, http://www.amnesty.org , Suchbegriffe:"apostasy, death"
vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Ridda#cite_note-EImurtadd-3

41 vgl. Auswärtiges Amt, Reise- und Sicherheitshinweise

42vgl. Lewis, Bernard: Der Atem Allahs. Die islamische Welt und der Westen - Kampf der Kulturen?. München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 3. Auflage 2001, S. 90

43http://www.soziales.fh-dortmund.de/Berger/Forschung/islam/Kairoer%20Erklärung%20der%20OIC.pdf

44vgl. "Scharia für die kleinen Dinge" in: Der Standard, 09.12.2009
http://derstandard.at/1259281556008/Grossbritannien-Scharia-fuer-die-kleinen-Dinge?_seite=2&sap=2

45vgl. Ibn Warraq, In: "Die Welt" 15. März 2010 http://www.welt.de/die-welt/debatte/article6777055/Lust-auf-Scharia.html




Mit Ihrer Unterschrift unter den Offenen Brief erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass dieser eine breitere Öffentlichkeit erreicht und die Ministerin dazu Stellung nimmt.

  Total Signatures to Date = 185
Vorname: A value is required.Exceeded max # of characters.
Nachname A value is required.Exceeded max # of characters.
E-mail: A value is required.Invalid format.Exceeded max # of characters.
Die Unterschriften werden nach Vornamen alphabetisch sortiert angezeigt.

Sie bekommen eine automatische E-Mail zugesandt und müssen Ihren Eintrag bitte bestätigen.
Dieses Verfahren dient der Glaubwürdigkeit der Unterzeichnerliste.
Pro E-Mail-Adresse kann maximal eine Unterschrift bestätigt werden.
Die E-Mail-Adressen werden NICHT veröffentlicht.
Sie dienen lediglich der Bestätigung Ihrer Unterschrift und werden nicht von uns gespeichert.