Sehr geehrte Frau Özkan,
zu Ihrer Wahl zur Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration des Landes Niedersachsen möchten wir nachträglich herzlich gratulieren. Ausdrücklich begrüßen wir, dass in Ihrer Ernennung deutlich wird, dass ein Migrationshintergrund in Deutschland kein Hindernis auf dem Weg in staatstragende politische Ämter ist.
In Ihrer Funktion als Ministerin sind Sie an die in unserem Grundgesetz formulierte Freiheitlich Demokratische Grundordnung (FDGO) gebunden und mithin auch an deren Grundprinzipien, unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Da Sie sich öffentlich als gläubige Muslimin erklärt haben (und dies durch den Gottesbezug Ihrer Eidesformel unterstrichen haben), sehen wir Sie allerdings in der Verantwortung, Stellung zu Fragen nach Ihrem persönlichen Verhältnis zum Islam zu beziehen.
Wenn Sie sich als gläubige Muslimin sehen, glauben Sie somit an einen Propheten Mohammed und daran, dass der Koran das unmittelbare Wort Allahs ist, so wie es im Koran selber steht sowie in allen gängigen Definitionen als Merkmal des Islam beschrieben wird? Teilen Sie auch die islamische Auffassung, nach der Mohammed und seine Urgemeinde als Vorbild betrachtet werden sollen?
Wenn Sie diese Grundauffassungen teilen, dann stehen Sie aus unserer Perspektive leider in mehreren Punkten in Konflikt zur Verfassung der Bundesrepublik, zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung und zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Im Folgenden werden wir einige Wertvorstellungen und Handlungsanweisungen der schriftlichen Quellen des islamischen Glaubens aufzeigen, die mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unvereinbar sind. Wir beziehen uns dabei bewusst soweit wie möglich auf Originalquellen, die jedermann jederzeit zur Verfügung stehen, z.B. im Internet.
Anzumerken ist, dass auch aus
anderen Hintergründen heraus menschenrechtswidrige Haltungen und
Handlungen existieren. Aber der Islam ist die einzige, auf zentrale
Schriften festgelegte Weltanschauung / Religion, die in solch starkem
Widerspruch zu den Allgemeinen Menschenrechten steht und gleichzeitig
weltweit eine solch große Zahl von Anhängern hat. Auch
wenn ein Teil der Muslime sich unproblematisch verhält, so
grenzen sich leider zu wenige klar von den problematischen Inhalten
der Schriften ab.
Die schriftlichen Quellen des Islam
Der Koran gilt in der arabischen Fassung als unmittelbares, unverfälschtes Wort Allahs, welches Mohammed durch den Erzengel Gabriel (arab. Djibril) eingegeben wurde und welches den Menschen als Rechtleitung dienen soll. Dem islamischen Glauben zufolge ist der Koran das unverfälschte und direkte Wort Allahs. Entsprechend erfährt der Koran höchste Wertschätzung und wird durch Rezitation in seiner arabischen Originalform verehrt. Der Koran gilt also als perfektes Wort zur Rechtleitung der Menschen, was u.a. Sure 6, 38 verlangt, die besagt, dass "in der Schrift (in der alles, was ist und sein wird, verzeichnet ist) nichts übergangen" sei.
Die Sunna ist neben dem Koran die zweite wichtige Grundlage des Islam, welche von den verschiedenen islamischen Richtungen und Schulen anerkannt wird. Sie ist eine Sammlung von Berichten über Handlungen und Worte des Propheten Mohammeds, ferner von Beschreibungen von Eigenschaften und von biographischen Daten.
Die Bedeutung Mohammeds innerhalb des Islam ergibt sich direkt aus dem Koran. Dieser besagt in mehreren Suren, die Gläubigen sollten Mohammed gehorchen, seinen Weisungen Folge leisten und sich an seinem Verhalten ein Beispiel nehmen. Seine Autorität wird unterstrichen durch Koranverse wie: „Wenn einer dem Gesandten gehorcht, gehorcht er (damit) Allah.“
Politische Programmatik des Islam
Während im Christentum der Religionsgründer keine politische Funktion inne gehabt hat und mit „Gebt also, was des Kaisers ist, dem Kaiser, und was Gottes ist, Gott!“ zitiert wird – eine Trennung von Sakralem und Profanem also von Beginn an angelegt ist – verhält es sich im Islam grundsätzlich anders.
Der Religionsgründer Mohammed war auf dem Höhepunkt seiner Macht in sämtlichen religiösen und weltlichen Fragen letzte Entscheidungsinstanz unterhalb Allahs. Er entschied über Fragen aller Lebensbereiche, von Ehestreitigkeiten über Erlasse von Gemeindeordnungen bis hin zur Befehligung von militärischen Aktionen. Als zentrale Führungsfigur besaß er also Autorität in judikativen, legislativen und exekutiven Entscheidungen nach heutigem staatsrechtlichem Verständnis. Entsprechend finden sich in Koran und Sunna Aussagen über sämtliche Bereiche des Lebens. Neben religiösen Inhalten finden sich also auch Regelungen über rechtliche oder politische Fragen. So werden Aussagen getroffen, die nach säkularem Verständnis öffentlich-rechtliche, privatrechtliche und sogar verfassungsrechtliche Fragen behandeln.
In logischer Konsequenz entwickelte sich ein explizit islamisches Recht, die sog. Scharia. Es ist dadurch gekennzeichnet, dass islamische Gelehrte auf der Basis einer Interpretation von Koran und Sunna und unter Zuhilfenahme von Analogien, Traditionen sowie eigenen Urteilen einen Konsens formulieren. Die Scharia spielt bis heute in vielen Ländern und zum Teil auch in islamischen Communities im Westen eine wichtige Rolle.
Wertvorstellungen und Anleitungen in Koran und Sunna, die in Konflikt zu den Allgemeinen Menschenrechten stehen
Feindbild „Unglauben“
Bereits nach einer kurzen Einleitung von 5 Sätzen
geht der Koran ausführlich auf Nichtmuslime, die sog.
Ungläubigen ein, wertet sie ab und verspricht schwere Strafen
durch Allah. Ihnen werden im Koran viele Rechte abgesprochen und sie werden als
minderwertig betrachtet: "Als die schlimmsten Tiere (dawaabb)
gelten bei Allah die tauben und stummen, [Ungläubigen] die
keinen Verstand haben.", "[Ungläubige] die Allah verflucht hat, und auf die er
zornig ist, und aus denen er Affen und Schweine gemacht hat, und die
den Götzen dienten."
Die
Freundschaft zwischen Muslimen und Juden oder Christen wird abgelehnt
und schwere Konsequenzen werden angedroht: "Nehmt euch nicht die
Juden und die Christen zu Freunden! Sie sind untereinander Freunde
(aber nicht mit euch). Wenn einer von euch sich ihnen anschließt,
gehört er zu ihnen (und nicht mehr zu der Gemeinschaft der
Gläubigen)",
"Der Versuch, (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen,
wiegt schwerer als Töten".
Die
Programmatik des Kampfes gegen die Ungläubigen durchzieht den
gesamten Koran: "Und tötet sie, wo (immer) ihr sie zu
fassen bekommt", "Wenn ihr (auf einem Feldzug) mit den Ungläubigen
zusammentrefft, dann haut (ihnen mit dem Schwert) auf den Nacken!", "... tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift
sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf", "Sie möchten gern, ihr wäret ungläubig, so wie
sie (selber) ungläubig sind, damit ihr (alle) gleich wäret.
Nehmt euch daher niemand von ihnen zu Freunden, solange sie nicht
(ihrerseits) um Allahs willen auswandern! Und wenn sie sich abwenden
(und eurer Aufforderung zum Glauben kein Gehör schenken), dann
greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie findet".
An
mehreren Stellen im Koran wird den Muslimen aufgetragen, den Islam
weltweit zu verbreiten auch, mit dem Mittel der Gewalt: "Und kämpft gegen sie, bis niemand (mehr) versucht,
(Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen, und bis nur
noch Allah verehrt wird!".
Dabei
wird das Märtyrertum begründet auf das sich bis heute
militante Muslime beziehen: "Und denen, die um Allahs willen
getötet werden, wird er ihre Werke nicht fehlgehen lassen. Er
wird sie (...) ins Paradies eingehen lassen".
Jegliche persönliche Verantwortung am Töten von Ungläubigen
wird den Muslimen genommen: "Und nicht ihr habt sie getötet,
sondern Allah. Und nicht du hast jenen Wurf ausgeführt, sondern
Allah".
Schließlich
wird das Verlassen des Islam unter Todesstrafe gestellt, was sich
auch in der Gesetzgebung einiger islamischer Staaten widerspiegelt
(s.u.). In der Sunna wird Mohammed zitiert mit: „Wer seine
Religion wechselt, den tötet!“, "Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinschaft, die unter den
Menschen entstanden ist".
Den
islamischen Quellen Koran und Sunna zufolge hat sich Mohammed dem
entsprechend verhalten. Er hat Raubzüge durchgeführt,
Karawanen überfallen und Gemeinschaften, die sich ihm nicht
anschließen wollten, aus ihren angestammten Wohnsiedlungen
vertrieben und schließlich mit militärischen Mitteln das
Herrschaftsgebiet des Islam vergrößert. Als Höhepunkt
dieser Handlungen wurden unter Mohammeds Aufsicht im Jahr 627 auf dem
Marktplatz von Medina 400-900 jüdische Männer des Stammes
Banu Quraiza, die sich nach einer Belagerung ergeben hatten,
öffentlich enthauptet, während ihre Frauen und Kinder
versklavt wurden.
Bezüge auf militärische Kämpfe der Urgemeinde um
Mohammed durchziehen den gesamten Koran - in Form von
Kampfanweisungen, Berichte über Siege, wie mit Beute umzugehen
ist etc.
Schlechterstellung der Frauen
Der Koran legt eine
Vormachtstellung des Mannes fest, Männern und Frauen werden
nicht dieselben Rechte zugesprochen: "die Männer stehen
(bei alledem) eine Stufe über ihnen".
In einigen Bereichen, wie z.B. dem Erbrecht, formuliert der Koran für
Frauen explizit stark eingeschränkte Rechte.
Die Zeugenaussage eines Mannes wiegt im Koran die Aussagen zweier
Frauen auf.
Der Koran enthält Verse, die ein sexuelles Verfügungsrecht von Männern über ihre Ehefrauen nahelegen und erteilt den Männern ein Züchtigungsrecht: "Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie!". Entsprechende Inhalte finden sich auch in der Sunna.
Die Herrschaft des Mannes wird durch die Möglichkeit einer
Heirat sehr junger Frauen bzw. Mädchen verstärkt. Mohammed
gibt dafür als Prophet durch die Heirat von Aischa ein Beispiel
welche nach einigen Überlieferungen der Sunna zum Zeitpunkt der
Hochzeit sechs, zum Zeitpunkt des Ehevollzugs neun Jahre alt war.
Nur wenige islamische Gelehrte haben nach den
Islamwissenschaftlerinnen Schirrmacher und Spuler-Stegemann die
Korrektheit dieser Altersangaben bezweifelt.
Hinzu kommend gibt der Koran Männern die Möglichkeit zur
Polygynie ("Und wenn ihr fürchtet, (so viele) nicht gerecht
zu behandeln, dann (nur) eine, oder was ihr (an Sklavinnen)
besitzt!")
ohne Frauen entsprechend die Polyandrie zu gestatten.
Körper-
und Todesstrafen
Entgegen dem in der Verfassung und den
Menschenrechten garantierten Recht auf körperliche
Unversehrtheit finden sich im Koran zahlreiche Stellen, in denen für
bestimmte Vergehen Körperstrafen bis hin zur Todesstrafe
vorgeschrieben werden: "Wenn ein Mann oder eine Frau einen
Diebstahl begangen hat, dann haut ihnen die Hand ab!".
Unzucht soll mit 100 Peitschenhieben in Anwesenheit anderer Gläubiger
geahndet werden, dabei soll man sich nicht von Mitleid ergreifen
lassen, wenn man an Allah glaubt.
Ein Vorwurf gegen Frauen wegen Ehebruchs, so nicht von vier Zeugen
bestätigt, wird mit 80 Peitschenhieben bestraft. Auf Totschlag soll mit Vergeltung reagiert werden: „ein
Freier für einen Freien, ein Sklave für einen Sklaven und
ein weibliches Wesen für ein weibliches Wesen“.
Ehebruch hat Mohammed der Sunna zufolge mit Steinigung
bestraft.
Islamisches Recht in der Gesetzgebung weltweit
Konsequent
folgt das islamische Recht, die Scharia, den Vorgaben von Koran und
Sunna. Muslimische Frauen dürfen keine Nicht-Muslime heiraten; die Scharia schreibt bei Ehebruch Steinigung bis zum Tode vor; Amputation der Hände bei Diebstahl; Kreuzigung für den, der Unruhe stiftet; Homosexuelle und Apostaten
gehören hingerichtet.
In vielen muslimischen Staaten findet die Scharia Anwendung. In
Iran, Saudi-Arabien, Nigeria und Sudan werden Körperstrafen wie
Amputationen, Auspeitschen oder Steinigung verhängt,
in Pakistan wurden 1979 Ehebruch und Unzucht unter Todesstrafe gestellt, in mehreren Staaten ist die Todesstrafe für die Abkehr vom Islam
vorgesehen.
In vielen islamischen Staaten steht Homosexualität unter Strafe:
im Iran, in Jemen und Saudi-Arabien kann Homosexualität mit dem
Tod bestraft werden.
In den meisten muslimischen Ländern sind Polygamie, Kinderheirat
und Scheidung durch Verstoßung gesetzlich zulässig.
Kairoer Erklärung der Menschenrechte
Im
August 1990 hat die aus 57 Staaten bestehende Organisation der
Islamischen Konferenz die sogenannte Kairoer Erklärung der
Menschenrechte verabschiedet. Diese steht in bewusstem Gegensatz zur
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948 von der
Vollversammlung der Vereinten Nationen mit 48 Stimmen angenommen).
Die Kairoer Erkärung enthält keine Erklärung
zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen und ebenso wenig
ein Recht auf freie Wahl der Religion. Sie stellt im Gegenteil die Menschenrechte unter den Vorbehalt der Scharia wie folgende Beispiele illustrieren:Nach Artikel 2 a) der Kairoer Erklärung der
Menschenrechte ist es verboten, einem anderen das Leben zu nehmen,
außer wenn die Scharia es verlangt.
Artikel 2 d) garantiert das Recht auf körperliche
Unversehrtheit. Jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu
schützen und es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer
wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt.Artikel 7 besagt: "Eltern [..] haben das
Recht, für ihre Kinder die Erziehung zu wählen, die sie
wollen, vorausgesetzt [..] daß die Erziehung mit den ethischen
Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmt".Artikel 12 lautet: "Wer verfolgt wird, kann
in einem anderen Land um Asyl ersuchen. Das Zufluchtsland garantiert
seinen Schutz, bis er sich in Sicherheit befindet, es sei denn, sein
Asyl beruht auf einer Tat, die nach der Scharia ein Verbrechen
darstellt".
Artikel 19 d) besagt: "Über Verbrechen
oder Strafen wird ausschließlich nach den Bestimmungen der
Scharia entschieden".
Artikel 22 a) erteilt jedem Mensch "das Recht
auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die
Grundsätze der Scharia verletzt".
Die Organisation
der Islamischen Konferenz, die diese extrem beschnittenen
Menschenrechte formuliert und verabschiedet hat, ist leider kein
unbedeutender Verband radikaler Prediger sondern der Zusammenschluss
von 57 muslimischen Staaten. Verabschiedet wurden diese extrem
beschnittenen „Menschenrechte“ von 45 ihrer
Außenminister. Die OIC ist innerhalb der UN der einzige
Staatenbund, der sich nach Religionszugehörigkeit gebildet hat,
was die politische Relevanz des Islam weiter unterstreicht.
Scharia in Großbritannien
In
Großbritannien arbeiten heute bereits etwa 90 Scharia-Gerichte.
Sie wenden islamisches Recht an, um häusliche, familiäre
und geschäftliche Streitfälle zu lösen. Prinzipiell
dürfen diese Gerichte nur in Einklang mit geltendem britischen
Recht urteilen, aber ihre Urteile sind rechtlich bindend.
Dabei bedroht die pure Existenz der Scharia-Gerichte die Rechte und
Freiheiten von Individuen und die Vorstellung von einem Rechtssystem,
das auf Gesetzen beruht, die von gewählten Volksvertretern
beschlossen wurden.
Sehr geehrte Frau Özkan,
sicherlich
stören Sie sich auch an den menschenrechtswidrigen Inhalten der
schriftlichen Quellen des Islam. Als Muslimin und insbesondere als
Ministerin, die der FDGO und den Allgemeinen Menschenrechten
verpflichtet ist, fragen wir Sie:
Wie stehen Sie als gläubige
Muslimin zum Koran, der sich selbst als gottgegeben und unfehlbar
bezeichnet und von Muslimen verehrt wird, der aber in vielen Aspekten
in Konflikt zu den Menschenrechten steht? Wie stehen Sie als
Muslimin zu Mohammed, der vom Koran als Gesandter Allahs und als
Vorbild für alle gläubigen Muslime bezeichnet wird, der
jedoch totalitär und menschenrechtswidrig gehandelt hat? Und
wie stehen Sie als muslimische Politikerin in einer demokratischen
Gesellschaft dem politischen Anspruch des Islam gegenüber, der
in der Herrschaft Mohammeds seinen Ursprung hat und sich bis in die
Gegenwart
im islamischen Recht ausdrückt?
Mit der freundlichen Bitte um Beantwortung dieser Fragen verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen,
Egino Schwelb
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